Die Elternvertreterinnen stehen allen Eltern für deren Fragen und Probleme zur Verfügung und bieten sich bei Bedarf als Kontaktstelle zwischen Eltern und Kiga-Team sowie zwischen Eltern und Vorstand an.
Die Aufgaben der Elternvertretung umfassen die Vertretung der Eltern im Kindergartenbeirat und im Kreiselternbeirat und die Funktion als mögliche Kontaktstelle zwischen Eltern und Kindergartenteam/ Vorstand.
Es hat sich bewährt, dass die Elternvertretung die Mitwirkung der Eltern im Kindergartengeschehen in verschiedenen Bereichen strukturiert und Elternversammlungen durchführt.
Die Elternvertreter begleiten die Arbeit des Vorstandes und des Kindergartenteams kritisch-konstruktiv in einem guten und förderlichen Dialog.
Info zu § 18 KiTaGesetz:
Eine besondere Verantwortung obliegt dem nach dem Kindertagesstättengesetz einzurichtenden Beirat (bestehend aus Mitgliedern der Elternvertretung, Vertreterinnen und Vertreter der
pädagogischen Kräfte und des Trägers), dessen Aufgabe nach § 18 Abs. 3 darin besteht, bei wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen der Kindertageseinrichtung mitzuwirken,
insbesondere bei
1. der Bewirtschaftung zugewiesener Mittel,
2. der Aufstellung von Stellenplänen,
3. der Festsetzung der Öffnungszeiten,
4. der Festsetzung der Elternbeiträge und
5. der Festlegung des Aufnahmeverfahrens.
Die Stellungnahme des Beirates ist dem Träger der Kindertageseinrichtung vor dessen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.
Die gewählten Elternvertreter*innen im Kita-Jahr 2020/2021 sind: